Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten als notwendige Wiederherstellungskosten. Voraussetzung: Der Schaden liegt über der Bagatellgrenze (ca. 1.000 €). Bei Kaskoschäden oder Bagatellschäden gelten andere Regeln — wir prüfen das vorab in 5 Minuten am Telefon.
FAQ · Häufige Fragen12 Antworten · 4 Kapitel
Die Fragen,
die Geschädigte uns
tatsächlich stellen.
Keine Sortierung nach SEO. Sortiert nach dem, was Menschen direkt nach einem Unfall wirklich wissen wollen. Antworten in Klartext.
Kapitel 01
Kosten & Abrechnung
Kapitel 02
Ablauf & Wahl
Kapitel 03
Versicherung & Recht
Kapitel 04
Bagatell vs. Vollgutachten
Ihre Frage nicht dabei?