Unfallgutachten · HamburgVor Ort · 24 h

Unfallgutachten in Hamburg

Beweissicher dokumentiert, ingenieurstechnisch geprüft – damit die Versicherung zahlt, was Ihnen zusteht.

Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet die Dokumentation, wie viel Sie am Ende erstattet bekommen. Als unabhängige Kfz-Sachverständige in Hamburg nehmen wir Ihren Schaden vor Ort auf – meist innerhalb von 24 Stunden, beweissicher und in der Sprache, die Versicherer verstehen. Den Gutachter wählen Sie frei. Bei einem Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten; für Sie ist das Gutachten dann kostenfrei.

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/ 01 · Wann Sie ein Unfallgutachten brauchenEhrliche Falleinschätzung
Nicht jeder Schaden braucht ein Vollgutachten – aber jeder Schaden braucht eine ehrliche Einschätzung.

Die Schadenshöhe gibt die Richtung vor.

Über ca. 1.000 € Schaden

Ein Vollgutachten lohnt sich fast immer.

Es sichert Reparaturkosten, Wertminderung und weitere Positionen, die in einem Kostenvoranschlag fehlen.

Unter ca. 1.000 € Schaden

Häufig genügt ein Kostenvoranschlag.

Das ist schneller und günstiger. Wir sagen Ihnen ehrlich, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Wichtig: Lassen Sie sich keinen Gutachter von der gegnerischen Versicherung aufdrängen. Deren Sachverständiger arbeitet auch für die Versicherung – Sie haben das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Gutachter.

/ 02 · Was in Ihrem Gutachten stehtVollständige Dokumentation
Mehr als eine reine Reparaturkalkulation.

Wir prüfen, berechnen und dokumentieren.

Reparaturkostenkalkulation

Vollständige Wiederherstellungskosten, auf Wunsch auch fiktiv abrechenbar

Wertminderung

Merkantiler Minderwert nach BVSK-Methodik

Wiederbeschaffungs- und Restwert

Auf Basis von Schwacke/DAT und regionalen Restwertangeboten

Nutzungsausfall

Pauschale Entschädigung je Tag ohne Fahrzeug

Foto- und Schadendokumentation

Beweissicher für die Regulierung

Versand an den Versicherer

Im aufbereiteten Format

Die technische Prüfung – Karosserie- und Strukturschäden, Fahrzeugelektronik, Reparaturwege nach Herstellervorgabe – verantwortet ein Ingenieur (B.Eng. Fahrzeugtechnik), bevor das Gutachten das Haus verlässt.

/ 03 · Ablauf – vom Anruf bis zur RegulierungFünf klare Schritte
Persönlich begleitet, transparent umgesetzt.

So entsteht Ihr Unfallgutachten.

01

Kontakt

Telefon, WhatsApp oder Formular. Falleinschätzung in unter 5 Minuten.

02

Termin

Vor Ort bei Ihnen, in der Werkstatt oder am Fahrzeugstandort, meist innerhalb von 24 Stunden.

03

Schadensaufnahme

Fotos, Messungen, OBD-Diagnose und Lackdickenmessung.

04

Gutachten

Reparaturkalkulation, Wertminderung und Bewertung als PDF, in der Regel in 2–3 Werktagen.

05

Regulierung

Versand an den Versicherer; Rückfragen klären wir direkt.

/ 04 · Wer zahlt das Gutachten?Haftpflicht, Kasko, Bagatellschaden
Die Kosten hängen von der Schadenart ab.

Klarheit, bevor Sie uns beauftragen.

Unverschuldeter Unfall

Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) zählen die Gutachterkosten zu den notwendigen Wiederherstellungskosten – die gegnerische Versicherung trägt sie. Für Sie entstehen keine Kosten, sofern der Schaden über der Bagatellgrenze liegt.

Kasko oder Bagatellschaden

Bei Kaskoschäden stimmen wir das Vorgehen mit Ihrer Versicherung ab; oft ist eine unabhängige Zweitmeinung sinnvoll. Bei Bagatellschäden beraten wir Sie neutral, ob ein Kostenvoranschlag ausreicht.

/ 05 · Unabhängig, persönlich, vor OrtHamburg & Umland
Sie bleiben, wo Sie sind – wir kommen zum Fahrzeug.

Direkt mit den Gutachtern. Ohne Umwege.

Wir arbeiten ausschließlich für Sie – keine Provisionsverträge mit Werkstätten oder Versicherern, kein Callcenter, keine Subunternehmer. Sie sprechen direkt mit den Gutachtern.

Wir kommen in ganz Hamburg und im Umland zu Ihnen. Sie bleiben, wo Sie sind – wir kommen zum Fahrzeug.

WandsbekBergedorfHarburgAltonaEimsbüttelNorderstedtAhrensburgPinnebergReinbek
/ FAQ · Häufige FragenSechs Antworten
Kurz und verständlich beantwortet.

Was Geschädigte wissen möchten.

01

Was kostet ein Unfallgutachten in Hamburg?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten – für Sie ist es dann kostenfrei. Müssen Sie selbst zahlen (z. B. bei Teilschuld), nennen wir Ihnen den Preis vorab transparent.

02

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

In der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Ihrem Anruf. Eine erste Falleinschätzung geben wir direkt am Telefon – meist in unter fünf Minuten.

03

Darf ich den Gutachter nach einem Unfall frei wählen?

Ja. Die freie Sachverständigenwahl ist gesetzlich verankert. Sie müssen keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren.

04

Ab welchem Schaden lohnt sich ein Vollgutachten?

Faustregel: ab etwa 1.000 € Schaden. Darunter reicht oft ein Kostenvoranschlag – wir sagen Ihnen ehrlich, was sinnvoll ist.

05

Bekomme ich auch Wertminderung und Nutzungsausfall erstattet?

Bei einem Haftpflichtschaden in der Regel ja. Beides gehört zu den Positionen, die wir im Gutachten ausweisen und gegenüber dem Versicherer begründen.

06

Was bringe ich zum Termin mit?

Fahrzeugschein, Ihre Kontaktdaten, die Unfalldaten der Gegenseite (Kennzeichen, Versicherung) und – falls vorhanden – eigene Unfallfotos.

Unfall gehabt?

Jede Stunde zählt.

Rufen Sie an – 24 h erreichbar, Termin meist innerhalb eines Tages. Wir prüfen Ihren Fall, sagen Ihnen ehrlich, ob Sie ein Gutachten brauchen, und sichern Ihre Ansprüche.

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