Ein Vollgutachten lohnt sich fast immer.
Es sichert Reparaturkosten, Wertminderung und weitere Positionen, die in einem Kostenvoranschlag fehlen.
Beweissicher dokumentiert, ingenieurstechnisch geprüft – damit die Versicherung zahlt, was Ihnen zusteht.
Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet die Dokumentation, wie viel Sie am Ende erstattet bekommen. Als unabhängige Kfz-Sachverständige in Hamburg nehmen wir Ihren Schaden vor Ort auf – meist innerhalb von 24 Stunden, beweissicher und in der Sprache, die Versicherer verstehen. Den Gutachter wählen Sie frei. Bei einem Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten; für Sie ist das Gutachten dann kostenfrei.
Es sichert Reparaturkosten, Wertminderung und weitere Positionen, die in einem Kostenvoranschlag fehlen.
Das ist schneller und günstiger. Wir sagen Ihnen ehrlich, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Wichtig: Lassen Sie sich keinen Gutachter von der gegnerischen Versicherung aufdrängen. Deren Sachverständiger arbeitet auch für die Versicherung – Sie haben das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Gutachter.
Vollständige Wiederherstellungskosten, auf Wunsch auch fiktiv abrechenbar
Merkantiler Minderwert nach BVSK-Methodik
Auf Basis von Schwacke/DAT und regionalen Restwertangeboten
Pauschale Entschädigung je Tag ohne Fahrzeug
Beweissicher für die Regulierung
Im aufbereiteten Format
Die technische Prüfung – Karosserie- und Strukturschäden, Fahrzeugelektronik, Reparaturwege nach Herstellervorgabe – verantwortet ein Ingenieur (B.Eng. Fahrzeugtechnik), bevor das Gutachten das Haus verlässt.
Telefon, WhatsApp oder Formular. Falleinschätzung in unter 5 Minuten.
Vor Ort bei Ihnen, in der Werkstatt oder am Fahrzeugstandort, meist innerhalb von 24 Stunden.
Fotos, Messungen, OBD-Diagnose und Lackdickenmessung.
Reparaturkalkulation, Wertminderung und Bewertung als PDF, in der Regel in 2–3 Werktagen.
Versand an den Versicherer; Rückfragen klären wir direkt.
Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) zählen die Gutachterkosten zu den notwendigen Wiederherstellungskosten – die gegnerische Versicherung trägt sie. Für Sie entstehen keine Kosten, sofern der Schaden über der Bagatellgrenze liegt.
Bei Kaskoschäden stimmen wir das Vorgehen mit Ihrer Versicherung ab; oft ist eine unabhängige Zweitmeinung sinnvoll. Bei Bagatellschäden beraten wir Sie neutral, ob ein Kostenvoranschlag ausreicht.
Wir arbeiten ausschließlich für Sie – keine Provisionsverträge mit Werkstätten oder Versicherern, kein Callcenter, keine Subunternehmer. Sie sprechen direkt mit den Gutachtern.
Wir kommen in ganz Hamburg und im Umland zu Ihnen. Sie bleiben, wo Sie sind – wir kommen zum Fahrzeug.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten – für Sie ist es dann kostenfrei. Müssen Sie selbst zahlen (z. B. bei Teilschuld), nennen wir Ihnen den Preis vorab transparent.
In der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Ihrem Anruf. Eine erste Falleinschätzung geben wir direkt am Telefon – meist in unter fünf Minuten.
Ja. Die freie Sachverständigenwahl ist gesetzlich verankert. Sie müssen keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren.
Faustregel: ab etwa 1.000 € Schaden. Darunter reicht oft ein Kostenvoranschlag – wir sagen Ihnen ehrlich, was sinnvoll ist.
Bei einem Haftpflichtschaden in der Regel ja. Beides gehört zu den Positionen, die wir im Gutachten ausweisen und gegenüber dem Versicherer begründen.
Fahrzeugschein, Ihre Kontaktdaten, die Unfalldaten der Gegenseite (Kennzeichen, Versicherung) und – falls vorhanden – eigene Unfallfotos.
Rufen Sie an – 24 h erreichbar, Termin meist innerhalb eines Tages. Wir prüfen Ihren Fall, sagen Ihnen ehrlich, ob Sie ein Gutachten brauchen, und sichern Ihre Ansprüche.