01. Unfallgutachten
Vollwertiges Schadensgutachten — beweissicher, gerichtsfest, in der Sprache der Versicherer.
- Reparaturkostenkalkulation
- Wertminderung nach BVSK
- Wiederbeschaffungs- & Restwert
- Foto- und Schadendokumentation
- Versand an Versicherer
Das Unfallgutachten ist die Grundlage für jede Schadenregulierung. Wir erstellen es ingenieurstechnisch, rechtssicher — und in der Sprache, die Versicherer verstehen.
Sie sind unverschuldet in einen Unfall geraten — die gegnerische Versicherung haftet.
Freie Sachverständigenwahl ist gesetzlich verankert. Lassen Sie sich keinen Gutachter aufdrängen.
Gutachterkosten gehören zu den notwendigen Wiederherstellungskosten — voll erstattungsfähig.
Ein spezialisierter Anwalt wird bei unverschuldetem Unfall ebenfalls vom Gegner gezahlt.
Für jeden Tag ohne Fahrzeug gibt es eine pauschale Entschädigung — nach Fahrzeugklasse.
Merkantiler Minderwert wird beim Wiederverkauf relevant — wir berechnen nach BVSK.
Vollwertiges Schadensgutachten — beweissicher, gerichtsfest, in der Sprache der Versicherer.
Neutrale Wertermittlung mit Marktbegründung — für Verkauf, Erbfall, Scheidung, Steuer.
Für kleine Schäden — schnelle Reparaturkalkulation ohne Gutachten.
* Bei Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten — für Sie 0 €.
Bei Ihnen, in der Werkstatt oder am Standort des Fahrzeugs.